RS VwGH Beschluss 1990/03/19 89/10/0246

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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Rechtssatz

In einem nach dem Stmk NatSchG durchgeführten Verfahren kommen, sieht man von den Parteienrechten des gem § 6 Stmk UmweltschutzG bestellten Umweltanwaltes ab, außer dem Projektwerber - das naturschutzbehördliche Verfahren ist ein Projektverfahren, die Bewilligung ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt (vgl. § 6 Abs 3 Stmk NatSchG) - niemandem, subjektive Rechte zu (Hinweis B 26.6.1989, 89/10/0158).

Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein
Im RIS seit
01.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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