RS Vwgh 1990/3/19 89/12/0070

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Bestimmung des Verfahrensgegenstandes ist der sich aus den jeweils angewendeten Rechtsvorschriften abzuleitende Zweck, dem dieses Verfahren jeweils dient, mitzuberücksichtigen.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120070.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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