RS Vwgh 1990/3/19 89/15/0033

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
BAO §289 Abs1;
BAO §289 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 337;

Rechtssatz

Die aus § 289 Abs 2 BAO sich ergebende Abänderungsbefugnis findet dort ihre Grenze, wo ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der AbgBeh erster Instanz vorläge (Hinweis E 18.9.1969, 383/68).

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150033.X02

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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