RS Vwgh 1990/3/19 89/10/0181

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §13 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Es bedarf keines verstärkten Senates im Grunde des § 13 Abs 1 Z 1 VwGG, wenn das neue Erkenntnis auf Grund eines anderen Gesetzes ergeht. Dies gilt auch, wenn eine Neufassung des selben Gesetzes anzuwenden ist (Hinweis E 2.2.1979, 766/78, VwSlg 5341 F/1979).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989100181.X09

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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