RS Vwgh 1990/3/19 89/12/0029

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1990
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §41;

Rechtssatz

Aus dem Wortlaut des § 41 BDG 1979 läßt sich eine ausschließlich auf den konkreten Arbeitsplatz bezogene Bedeutung des unbestimmten Begriffes "Dienstbereich" nicht ableiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120029.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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