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L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SteiermarkNorm
AVG §8;Rechtssatz
Wenn auch gem § 26 Abs 1 Stmk NatSchG die LReg ua für jeden politischen Bezirk einen Naturschutzbeauftragten (Stellvertreter) zu bestellen hat, der die Beh in allen nach diesem G zu erfüllenden Aufgaben zu beraten hat, läßt sich daraus nicht ableiten, daß dem Naturschutzbeauftragten dadurch Parteistellung eingeräumt wurde.
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100247.X03Im RIS seit
29.03.1990Zuletzt aktualisiert am
16.02.2010