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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StVO 1960 §4;Rechtssatz
Ausf zur Frage der Zurechnungsfähigkeit eines mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stehenden KFZ-Lenkers, wobei sich dieser damit verantwortet, daß er vor dem Unfall eine sehr schwere Gehirnerschütterung erlitten habe und daher die ihm angelasteten Verwaltungsübertretungen (möglicherweise) im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangen habe.
Schlagworte
Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1985180174.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
02.03.2009