RS Vwgh 1990/3/19 85/18/0174

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4;
VStG §3 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Ausf zur Frage der Zurechnungsfähigkeit eines mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stehenden KFZ-Lenkers, wobei sich dieser damit verantwortet, daß er vor dem Unfall eine sehr schwere Gehirnerschütterung erlitten habe und daher die ihm angelasteten Verwaltungsübertretungen (möglicherweise) im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangen habe.

Schlagworte

Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1985180174.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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