Index
L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungNorm
SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;Rechtssatz
Wenn die Beh die Frage der Gewerbsmäßigkeit der Begehung der Tat ausschließlich auf Grund des professionellen Vorgehens bejaht, liegt kein Verstoß gegen das DOPPELVERWERTUNGSVERBOT vor, wenn sie die Vorstrafen des Besch bei der Strafbemessung als erschwerend berücksichtigt.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände VorstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100230.X02Im RIS seit
06.11.2000