RS Vwgh 1990/3/19 89/10/0230

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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Index

L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Vorarlberg
L40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;
SittenpolG Vlbg 1976 §4;
VStG §19;

Rechtssatz

Wenn die Beh die Frage der Gewerbsmäßigkeit der Begehung der Tat ausschließlich auf Grund des professionellen Vorgehens bejaht, liegt kein Verstoß gegen das DOPPELVERWERTUNGSVERBOT vor, wenn sie die Vorstrafen des Besch bei der Strafbemessung als erschwerend berücksichtigt.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989100230.X02

Im RIS seit

06.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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