RS Vwgh 1990/3/19 89/18/0097

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs2;
VwGG §27;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Entscheidet die Beh erster Instanz über einen Antrag innerhalb der Frist des § 73 AVG, so ist eine Entscheidung der Oberbehörde im Devolutionsweg über denselben Antrag aus dem Grunde ihrer Unzuständigkeit unzulässig.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989180097.X04

Im RIS seit

19.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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