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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §73 Abs2;Rechtssatz
Entscheidet die Beh erster Instanz über einen Antrag innerhalb der Frist des § 73 AVG, so ist eine Entscheidung der Oberbehörde im Devolutionsweg über denselben Antrag aus dem Grunde ihrer Unzuständigkeit unzulässig.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989180097.X04Im RIS seit
19.09.2001Zuletzt aktualisiert am
16.09.2008