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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §44 Abs3;Rechtssatz
Ob die vom Beamten geäußerten (denkmöglichen) Bedenken gegen die ihm erteilte Weisung rechtlich zutreffen oder nicht, ist für den Eintritt der Verpflichtung der belBeh, gem § 44 Abs 3 letzter Satz BDG 1979 eine solche Weisung schriftlich zu erteilen, widrigenfalls sie als zurückgezogen gilt, ohne Bedeutung (Hinweis E 30.3.1989, 86/09/0110). (hier: Anordnung einer für die Kaufkraft-Ausgleichszulage gem § 21 GehG relevanten Versetzung).
Schlagworte
Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988120077.X02Im RIS seit
11.07.2001