RS Vwgh 1990/3/19 87/12/0167

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §24 Abs1;

Rechtssatz

Die Festsetzung einer Naturalwohnungsvergütung widerspricht auch dann, wenn sie aus trennbaren Einzelteilen besteht, nur dem Gebot der Angemessenheit nach dem ersten Satz des § 24 GehG, wenn sie in ihrer Gesamtheit nicht angemessen, sondern deutlich über den örtlichen Verhältnissen liegt (Hinweis E 27.6.1988, 87/12/0091).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987120167.X03

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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