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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §172 Abs6 idF 1987/576;Rechtssatz
Da § 4 Abs 1 ForstG ausdrücklich von GRUNDFLÄCHEN spricht, ist es ohne Belang, ob die zu beurteilende Fläche mit einem bestimmten Grundstück ident ist, nur einen Teil davon erfaßt oder allenfalls mehrere Grundstücke betrifft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100032.X04Im RIS seit
19.03.1990