RS Vwgh 1990/3/20 89/05/0207

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Veröffentlicht am 20.03.1990
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Index

L85004 Straßen Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
LStVwG OÖ 1975 §8 Abs1;
LStVwG OÖ 1975 §9 Abs2;

Rechtssatz

Einem Privatgutachten, das die Behauptung, die Verkehrsfläche könne nicht als Güterweg qualifiziert werden, nur mit dem Ergebnis der Verkehrszählung begründet, kommt nicht die rechtliche Qualifikation eines Gutachtens zu.

Schlagworte

Vorliegen eines Gutachtens Stellungnahme Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Gutachten rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989050207.X01

Im RIS seit

18.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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