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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §69 Abs2;Rechtssatz
Wird der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht innerhalb der im Gesetz bestimmten Frist gestellt, so ist er als verspätet zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990060013.X01Im RIS seit
20.03.1990Zuletzt aktualisiert am
19.05.2010