RS Vwgh 1990/3/21 90/02/0023

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Veröffentlicht am 21.03.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §52 Z10a;

Rechtssatz

Davon, daß jede Art von Geschwindigkeitsüberschreitungen dem § 20 Abs 2 StVO unterstellt werden muß, kann keine Rede sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020023.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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