Index
L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr SteiermarkNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus der Tatsache, daß der Erwerb von Liegenschaften durch den Rechtserwerber in einer anderen stmk Gemeinde die grundverkehrsbehördliche Zustimmung nach § 4 Abs 3 Stmk GVG gefunden hat, kann kein subjektives Recht auf die Erteilung weiterer grundverkehrsbehördlicher Zustimmungen abgeleitet werden. Jeder beabsichtigte Rechtserwerb ist vielmehr für sich auf seine Vereinbarkeit mit dem Stmk GVG zu prüfen.
Schlagworte
Grundverkehr Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020198.X03Im RIS seit
11.07.2001