RS Vwgh 1990/3/21 89/02/0198

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Veröffentlicht am 21.03.1990
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Index

L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
GVG Stmk 1983 §4 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Aus der Tatsache, daß der Erwerb von Liegenschaften durch den Rechtserwerber in einer anderen stmk Gemeinde die grundverkehrsbehördliche Zustimmung nach § 4 Abs 3 Stmk GVG gefunden hat, kann kein subjektives Recht auf die Erteilung weiterer grundverkehrsbehördlicher Zustimmungen abgeleitet werden. Jeder beabsichtigte Rechtserwerb ist vielmehr für sich auf seine Vereinbarkeit mit dem Stmk GVG zu prüfen.

Schlagworte

Grundverkehr Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020198.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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