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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Dadurch, daß es die belBeh unterlassen hat, iSd § 63 VwGG eine Sachentscheidung zu treffen und anstatt dessen die Berufung des Bf zurückgewiesen hat, hat sie den angefochtenen Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes belastet.
Schlagworte
Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz) Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989010237.X01Im RIS seit
12.06.2001