RS Vwgh 1990/3/21 89/01/0237

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Veröffentlicht am 21.03.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

AVG §66 Abs4;
ÜberwachungsgebührenG 1964;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwGG §63 Abs1;

Rechtssatz

Dadurch, daß es die belBeh unterlassen hat, iSd § 63 VwGG eine Sachentscheidung zu treffen und anstatt dessen die Berufung des Bf zurückgewiesen hat, hat sie den angefochtenen Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes belastet.

Schlagworte

Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz) Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010237.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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