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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §47 Abs1;Rechtssatz
Wird gegen den in einer Strafverfügung ausgesprochenen Verfall (hier: einer Waffe) eingewendet, der Wert des für verfallen erklärten Gegenstandes übersteige 1000 S, so hat die Beh Feststellungen über den tatsächlichen Wert zu treffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989010047.X02Im RIS seit
21.03.1990