Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ermittlungen zur Feststellung des Sachverhaltes sind bei einem Kostenvorauszahlungsauftrag gem § 4 Abs 2 VVG nur insoweit erforderlich, als die voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme im Wege der Schätzung festgestellt werden müssen (Hinweis E 20.3.1972, 1812/71).
Schlagworte
SachverhaltsermittlungSachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990060032.X01Im RIS seit
22.03.1990Zuletzt aktualisiert am
02.04.2015