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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2827/78 E 9. November 1979 RS 1Stammrechtssatz
Ausführungen darüber, daß die Berufungsbehörde bei der gegebenen Sachlage - die Erstbehörde stützte die Konzessionsentziehung auf § 87 Abs 1 Z 2 lit a GewO, die Berufungsbehörde bei einem im wesentlichen gleichen Sachverhalt auf § 89 GewO - "in der Sache selbst" entschieden hat.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des RechtsgrundesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989040149.X01Im RIS seit
27.03.1990