RS Vwgh 1990/3/27 89/04/0149

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §66 Abs4;
GewO 1973 §87 Abs1;
GewO 1973 §89;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2827/78 E 9. November 1979 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen darüber, daß die Berufungsbehörde bei der gegebenen Sachlage - die Erstbehörde stützte die Konzessionsentziehung auf § 87 Abs 1 Z 2 lit a GewO, die Berufungsbehörde bei einem im wesentlichen gleichen Sachverhalt auf § 89 GewO - "in der Sache selbst" entschieden hat.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des Rechtsgrundes

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040149.X01

Im RIS seit

27.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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