RS Vwgh 1990/3/27 90/11/0053

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Veröffentlicht am 27.03.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs2;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Wenn der Antragsteller den ausdrücklichen Inhalt des Verbesserungsauftrages nicht beachtet, kann darin ein minderer Grad des Versehens nicht erblickt werden (Hinweis B 20.9.1989, 89/03/0049, 0050).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110053.X03

Im RIS seit

27.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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