RS Vwgh 1990/3/27 89/04/0168

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1990
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §360 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/04/0209 E 22. November 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Vorschreibung einer Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO hat die Behörde von der rechtskräftig festgestellten gesetzwidrigen Gewerbeausübung auszugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040168.X02

Im RIS seit

27.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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