RS Vwgh 1990/3/27 89/04/0142

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1990
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Index

21/01 Handelsrecht
21/03 GesmbH-Recht
21/07 Sonstiges Handelsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ALöschG 1934 §1;
ALöschG 1934 §2;
AVG §8;
AVG §9;
GmbHG §2 Abs1;
GmbHG §84 Abs1 Z6;
GmbHG §93;
HGB §15;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/04/0336 E 2. Oktober 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Die mit der wahren Rechtslage nicht in Einklang stehende Eintragung im Handelsregister für die amtswegige Löschung der beschwerdeführenden GmbH (der der amtswegigen Löschung des Bf im Handelsregister zugrundeliegende Beschluss des Kreisgerichtes war vom OLG aufgehoben und dem Kreisgericht die neuerliche Einleitung des Amtslöschungsverfahrens aufgetragen worden) steht einer Entscheidung über ihre im Verwaltungsverfahren gestellten Anträge nicht entgegen.

Schlagworte

Gewerberecht Pächter Vermieter Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040142.X01

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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