RS Vwgh 1990/3/27 89/04/0226

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1990
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1809/60 E 31. Jänner 1961 VwSlg 5486 A/1961 RS 2

Stammrechtssatz

Die Unkenntnis eines Gesetzes kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn jemandem die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist (Hier: im Zusammenhang mit §§ 36 Abs 3 und 34 Abs 1 ASVG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040226.X08

Im RIS seit

27.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten