RS Vwgh 1990/3/27 89/04/0215

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Veröffentlicht am 27.03.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §356 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Wurden vom Nachbarn keine Einwendungen iSd § 356 Abs 3 GewO 1973 erhoben, so ist seine Beschwerde gegen die Betriebsanlagengenhmigung zurückzuweisen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und Eisenbahnrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040215.X03

Im RIS seit

19.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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