RS Vwgh 1990/3/27 89/08/0245

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Veröffentlicht am 27.03.1990
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §228 Abs1 Z3 idF 1987/609;
ASVG §502 idF 1987/609;

Rechtssatz

Die Zeit des Besuches einer der in § 502 Abs 7 zweiter Satz ASVG genannten Schulen im Ausland, die nach dem Zeitpunkt der Auswanderung, also in den "Zeiten der Auswanderung" liegt, ist nicht als eine für eine Begünstigung nach § 502 Abs 4 ASVG erforderliche Ersatzzeit gem § 228 Abs 1 Z 3 ASVG anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080245.X01

Im RIS seit

27.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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