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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §228 Abs1 Z3 idF 1987/609;Rechtssatz
Die Zeit des Besuches einer der in § 502 Abs 7 zweiter Satz ASVG genannten Schulen im Ausland, die nach dem Zeitpunkt der Auswanderung, also in den "Zeiten der Auswanderung" liegt, ist nicht als eine für eine Begünstigung nach § 502 Abs 4 ASVG erforderliche Ersatzzeit gem § 228 Abs 1 Z 3 ASVG anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080245.X01Im RIS seit
27.03.1990Zuletzt aktualisiert am
29.05.2009