RS Vwgh 1990/3/27 89/04/0170

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Veröffentlicht am 27.03.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §13a;
GewO 1973 §340 Abs1;
GewO 1973 §340 Abs4;
GewO 1973 §340 Abs7;

Rechtssatz

Eine Manuduktionspflicht iSd § 13 a AVG in Ansehung der Gestaltung des Wortlautes einer Gewerbeanmeldung kommt in einem nach Einbringung der Gewerbeanmeldung durchzuführenden behördlichen Prüfungsverfahren nach § 340 GewO 1973 schon begrifflich nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040170.X04

Im RIS seit

27.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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