RS Vwgh 1990/3/27 89/04/0248

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Veröffentlicht am 27.03.1990
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;
GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;
GewO 1973 §81 idF 1988/399;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0097/78 E 10. Mai 1979 VwSlg 9837 A/1979 RS 6

Stammrechtssatz

Die Genehmigungsvoraussetzungen für die Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage sind gemäß dem § 81 GewO 1973 keine anderen als jene, an die das Gesetz in seinem § 77 die Errichtung einer Anlage knüpft; ein Vergleich mit den Immissionen der genehmigten Betriebsanlage ist, soweit sie die "örtlichen Verhältnisse" mitbestimmen, nur bei der Beurteilung der Zumutbarkeit (§ 77 Abs 2 GewO 1973) anzustellen. (Hinweis auf VwGH vom 28.1.1976, Zl. 1130/73).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040248.X01

Im RIS seit

27.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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