RS Vwgh 1990/3/27 89/11/0030

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Veröffentlicht am 27.03.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
44 Zivildienst

Norm

VwGG §33 Abs1;
ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Durch die Ableistung des ordentlichen Zivildienstes in der gesamten Dauer nach Einbringung der Beschwerde ist die Beschwerde gegen die Versagung der Befreiung vom Zivildienst iSd § 33 Abs 1 VwGG gegenstandslos geworden (Hinweis B 26.9.1984, 82/01/0001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110030.X01

Im RIS seit

27.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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