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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 §34 Abs1 lita;Rechtssatz
Unter den in § 34 Abs 1 lit a KDV genannten Erkrankungen sind schwere Erkrankungen zu verstehen, die - für sich gesehen - die körperliche Nichteignung nach sich ziehen. Die im Sachverständigengutachten genannte Polymorbidität (=Vielfacherkrankung) kann nicht in jedem Fall diesem Tatbestand unterstellt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110300.X01Im RIS seit
12.06.2001