RS Vwgh 1990/3/27 89/11/0300

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Veröffentlicht am 27.03.1990
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §34 Abs1 lita;

Rechtssatz

Unter den in § 34 Abs 1 lit a KDV genannten Erkrankungen sind schwere Erkrankungen zu verstehen, die - für sich gesehen - die körperliche Nichteignung nach sich ziehen. Die im Sachverständigengutachten genannte Polymorbidität (=Vielfacherkrankung) kann nicht in jedem Fall diesem Tatbestand unterstellt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110300.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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