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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Der Ausschluß der Vergütungen für Wegzeiten außerhalb der Normalarbeitszeit vom Verdienst und damit von der Berechnungsgrundlage der Sonderzahlungen begründet keine Gesetzwidrigkeit, weil die vom persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrages für eisenverarbeitende und metallverarbeitende Gewerbe erfaßten Arbeiter keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen haben und es daher den Kollektivvertragspartnern freisteht, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sie Ansprüche auf Sonderzahlungen einräumen (Hinweis E 26.1.1984, 81/08/0211).
Schlagworte
Entgelt Begriff Entschädigung Vergütung Entgelt Begriff Überstunden KollektivvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988080237.X06Im RIS seit
20.11.2001