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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2577/77 B 18. Jänner 1978 VwSlg 9475 A/1978 RS 1Stammrechtssatz
Auf die Handhabung der nach § 360 Abs 1 GewO 1973 der Behörde zustehenden Zwangsgewalt hat niemand einen Rechtsanspruch, der mit Mitteln des öffentlichen Rechtes verfolgbar wäre. Ein solcher Anspruch steht nach dieser Bestimmung insbesondere auch den Nachbarn einer gewerblichen Betriebsanlage nicht zu, und zwar selbst dann nicht, wenn die Genehmigungspflicht der Anlage feststeht.
Schlagworte
Gewerberecht Nachbar RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040028.X02Im RIS seit
27.03.1990Zuletzt aktualisiert am
12.03.2010