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Norm
Rechtssatz
Gem § 19 VStG sind bei der Strafbemessung § 32 bis § 35 StGB sinngemäß anzuwenden; Erwägungen der Generalprävention haben danach bei der individuellen Strafzumessung keine Rolle zu spielen.
Schlagworte
European Case Law Identifier (ECLI)
Im RIS seit