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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs1;Rechtssatz
Wäre ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht ab-, sondern zurückzuweisen gewesen, so kann der ASt durch die von der belBeh dennoch - wenn auch negative - Sacherledigung in seinen Rechten nicht verletzt sein (Hinweis E 21.3.1980, 1042/78; E 1.6.1983, 82/08/0013).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080035.X02Im RIS seit
27.03.1990