RS Vwgh 1990/3/27 89/08/0035

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1;

Rechtssatz

Wäre ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht ab-, sondern zurückzuweisen gewesen, so kann der ASt durch die von der belBeh dennoch - wenn auch negative - Sacherledigung in seinen Rechten nicht verletzt sein (Hinweis E 21.3.1980, 1042/78; E 1.6.1983, 82/08/0013).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080035.X02

Im RIS seit

27.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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