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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4;Rechtssatz
Eine Partei, die behauptet, daß die ihr zugewiesene Abfindung nicht mehr ermögliche, zumindest den gleichen Betriebserfolg wie vor der Zusammenlegung zu erzielen, muß selbst den Nachweis dafür erbringen, welche Erschwernis eintritt, welche Einbußen sie erleidet und in welchem Maß der Betriebserfolg abnimmt (Hinweis E 15.3.1988, 87/07/0044).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986070028.X02Im RIS seit
27.03.1990Zuletzt aktualisiert am
25.02.2010