RS Vwgh 1990/3/27 86/07/0072

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Veröffentlicht am 27.03.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht

Norm

AgrBehG 1950 §7 Abs2;
AVG §62 Abs4;
AVG §63 Abs1;

Rechtssatz

Durch die vom Landesagrarsenat zugleich mit der Berufungsabweisung vorgenommene Bescheidberichtigung wird keine den materiellen Inhalt der erstinstanzlichen Entscheidung betreffende Abweichung herbeigeführt und somit kein ABÄNDERNDES Erkenntnis gefällt, gegen welches die Berufung an den Obersten Agrarsenat gem § 7 Abs 2 AgrBehG eröffnet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986070072.X02

Im RIS seit

27.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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