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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 §34 Abs1;Rechtssatz
Es ist möglich, daß mehrere Gebrechen erst in ihrer Gesamtheit die körperliche Nichteignung nach sich ziehen können. Sie müssen dazu aber in einem relevanten Zusammenhang zueinander stehen, etwa dergestalt, daß sie wechselweise die mit dem jeweiligen Gebrechen verbundene Beeinträchtigung der Fähigkeit zum Lenken von KFZ verstärken oder die Kompensierbarkeit der anderen Gebrechen ausschließen. Voneinander in ihren Auswirkungen völlig unabhängige Gebrechen können nicht gesamthaft gewertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110300.X02Im RIS seit
12.06.2001