RS Vwgh 1990/3/27 89/11/0300

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Veröffentlicht am 27.03.1990
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §34 Abs1;

Rechtssatz

Es ist möglich, daß mehrere Gebrechen erst in ihrer Gesamtheit die körperliche Nichteignung nach sich ziehen können. Sie müssen dazu aber in einem relevanten Zusammenhang zueinander stehen, etwa dergestalt, daß sie wechselweise die mit dem jeweiligen Gebrechen verbundene Beeinträchtigung der Fähigkeit zum Lenken von KFZ verstärken oder die Kompensierbarkeit der anderen Gebrechen ausschließen. Voneinander in ihren Auswirkungen völlig unabhängige Gebrechen können nicht gesamthaft gewertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110300.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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