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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §60;Rechtssatz
Im Hinblick auf die Einbehaltungsberechtigung des Dienstgebers, der die auf den Notariatskandidaten fallenden Beiträge schuldet, und die prozessuale Lage des Notariatskandidaten im Fall eines Streites mit seinem Dienstgeber über Grund und Höhe der einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge (zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte im Bereich des § 60 ASVG Hinweis E 30.6.1988, 87/08/0327) ist die Beschwerdelegitimation des auch vom LH als Partei behandelten Dienstnehmers im die Beitragsbemessung betreffenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu bejahen (Hinweis E 9.3.1990, 89/17/0120, VfGH E 7.12.1989, G 237 - 240/89 zum MOG).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1985080126.X02Im RIS seit
14.02.2002Zuletzt aktualisiert am
13.10.2009