RS Vwgh 1990/3/27 85/08/0126

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Veröffentlicht am 27.03.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §60;
NVG 1972 §10;
NVG 1972 §12;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die Einbehaltungsberechtigung des Dienstgebers, der die auf den Notariatskandidaten fallenden Beiträge schuldet, und die prozessuale Lage des Notariatskandidaten im Fall eines Streites mit seinem Dienstgeber über Grund und Höhe der einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge (zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte im Bereich des § 60 ASVG Hinweis E 30.6.1988, 87/08/0327) ist die Beschwerdelegitimation des auch vom LH als Partei behandelten Dienstnehmers im die Beitragsbemessung betreffenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu bejahen (Hinweis E 9.3.1990, 89/17/0120, VfGH E 7.12.1989, G 237 - 240/89 zum MOG).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1985080126.X02

Im RIS seit

14.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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