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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §4 Abs2;Rechtssatz
Läßt der Bescheidspruch nicht erkennen, für welchen Dienstnehmer und für welche Zeiträume die Beh jeweils Vollversicherungspflicht einerseits und Teilversicherungspflicht andererseits festgestellt hat, so genügt er nicht den Erfordernissen des § 59 Abs 1 AVG.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080204.X02Im RIS seit
27.03.1990