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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Unabhängig davon, ob Wegzeiten außerhalb der Arbeitszeit überhaupt als Arbeitszeiten iSd Kollektivvertrages für das eisenverarbeitende und metallverarbeitende Gewerbe zu werten sind (Hinweis E 29.6.1982, 81/14/0130), spricht gegen ihre Wertung als Überstunden iSd Abschn X Kollektivvertrag für das eisenverarbeitende und metallverarbeitende Gewerbe, daß der Kollektivvertrag zwischen der Entlohnung von Überstunden und jener von Wegzeiten außerhalb der Normalarbeitszeit sehr genau unterscheidet und daher nicht angenommen werden kann, es seien im Abschn X Kollektivvertrag für das eisenverarbeitende und metallverarbeitende Gewerbe, der gerade der Klärung der Frage dient, welche Entgeltsbestandteile Verdienst und damit Berechnungsgrundlage der Sonderzahlungen sind, unter Überstunden auch Wegzeiten gemeint.
Schlagworte
Entgelt Begriff Entschädigung Vergütung Entgelt Begriff Überstunden KollektivvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988080237.X05Im RIS seit
20.11.2001