RS Vwgh 1990/3/28 89/13/0183

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Veröffentlicht am 28.03.1990
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 425;

Rechtssatz

Die Entstehungsgeschichte des § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 bestätigt nach Auffassung des VwGH das Auslegungsergebnis, daß die Nächtigungsgelder nicht zum Zug kommen, wenn die mit ihnen jedenfalls abzugeltenden Aufwendungen für Unterkunft überhaupt nicht anfielen. Steht hingegen die Tatsache fest, daß Aufwendungen für Unterkunft anfielen, dann können auch bei fehlendem Nachweis der Höhe dieser Aufwendungen die Nächtigungsgelder in Anspruch genommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130183.X03

Im RIS seit

28.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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