Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §38 Abs4;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990/358;Rechtssatz
Urheberrechtlich geschützte Werte sind eigentümliche geistige Schöpfungen. Eine Schöpfung ist dann eigentümlich, wenn sie den Stempel der persönlichen Eigenart des Schöpfers trägt oder sich zumindest durch eine persönliche Note, die ihr die geistige Arbeit des Schöpfens verliehen hat, von anderen Erzeugnissen ähnlicher Art abhebt (hier: musikalische Gestaltung von Fernsehsendungen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130108.X01Im RIS seit
28.03.1990