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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §9;Beachte
Besprechung in: FJ 1990, 272; ÖStZB 1990, 360;Rechtssatz
Weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens, noch eine Einstellung von Vorerhebungen oder einer Voruntersuchung noch ein freisprechendes Urteil des Strafgerichtes kann eine Bindung der Abgabenbehörde bei der Beurteilung der Haftungsvoraussetzungen nach § 9 BAO bewirken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130189.X03Im RIS seit
12.02.2002