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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §38 Abs4;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990/358;Rechtssatz
Vergütungen für die Tätigkeit als musikalischer Leiter beim ORF führen zu Einkünften aus der Verwertung selbstgeschaffener Urheberrechte. Um diese steuerlich zu begünstigen, müssen sie als Nebeneinkünfte zufließen. Dieses Tatbestandsmerkmal kann nicht dadurch verwirklicht werden, daß nur hinsichtlich eines Teiles der begünstigungsfähigen Einkünfte ein Antrag nach § 38 Abs 4 EStG gestellt und der übrige Teil der begünstigungsfähigen Einkünfte als " andere " Einkünfte deklariert wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130108.X02Im RIS seit
28.03.1990