RS Vwgh 1990/3/28 86/13/0108

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Veröffentlicht am 28.03.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §38 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990/358;

Rechtssatz

Vergütungen für die Tätigkeit als musikalischer Leiter beim ORF führen zu Einkünften aus der Verwertung selbstgeschaffener Urheberrechte. Um diese steuerlich zu begünstigen, müssen sie als Nebeneinkünfte zufließen. Dieses Tatbestandsmerkmal kann nicht dadurch verwirklicht werden, daß nur hinsichtlich eines Teiles der begünstigungsfähigen Einkünfte ein Antrag nach § 38 Abs 4 EStG gestellt und der übrige Teil der begünstigungsfähigen Einkünfte als " andere " Einkünfte deklariert wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130108.X02

Im RIS seit

28.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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