Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §113;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 427;Rechtssatz
Die Beh ist nicht verpflichtet, den AbgPfl bei Einreden und Beweisanträgen anzuhalten oder ihn zur Akteneinsicht aufzufordern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130176.X02Im RIS seit
28.03.1990