RS Vwgh 1990/3/29 AW 90/08/0004

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Veröffentlicht am 29.03.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §7 Z3 lita;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0122 B 20. November 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Ein die Versicherungspflicht des Bf verneinender Bescheid ist einem Vollzug iSd § 30 Abs 2 VwGG 1965 nicht zugänglich, denn ein Bescheid, der eine Änderung des bei seiner Erlassung bestehenden Rechtszustandes gar nicht bewirken will, der etwa nur einen bestehenden Zustand als gesetzmäßig feststellt, lässt die Frage nach dem Beginn seiner Rechtswirkungen, deren Eintritt hinausgeschoben werden könnte, nicht entstehen.

Schlagworte

Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990080004.A01

Im RIS seit

29.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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