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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §7 Z3 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/08/0122 B 20. November 1981 RS 1Stammrechtssatz
Ein die Versicherungspflicht des Bf verneinender Bescheid ist einem Vollzug iSd § 30 Abs 2 VwGG 1965 nicht zugänglich, denn ein Bescheid, der eine Änderung des bei seiner Erlassung bestehenden Rechtszustandes gar nicht bewirken will, der etwa nur einen bestehenden Zustand als gesetzmäßig feststellt, lässt die Frage nach dem Beginn seiner Rechtswirkungen, deren Eintritt hinausgeschoben werden könnte, nicht entstehen.
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990080004.A01Im RIS seit
29.03.1990Zuletzt aktualisiert am
10.03.2010