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Norm
Rechtssatz
Die gem § 24 VStG auch im Verwaltungsstrafverfahren anzuwendenden Bestimmungen des § 61 AVG betreffen die einem Bescheid beizugebende Rechtsmittelbelehrung. Für andere Erledigungen als Bescheide gelten sohin diese Vorschriften nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
Im RIS seit