RS Vwgh 1990/3/29 89/17/0081

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Veröffentlicht am 29.03.1990
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GEG §1 Z6;
GEG §2;
ZPO §40 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1991, 342;

Rechtssatz

Wurde der Sachverständigenbeweis ausschließlich über Antrag eines der Streitteile eingeholt, hat diese Partei als formeller Beweisführer ohne Rücksicht auf die Interessen - bzw Beweislage für die betreffenden Kosten aufzukommen (Hinweis E 7.7.1980, 819/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989170081.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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