RS Vwgh 1990/3/29 AW 90/08/0004

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Veröffentlicht am 29.03.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §7 Z3 lita;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/03/08 AW 89/17/0047 1

Stammrechtssatz

Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gem § 30 Abs 2 VwGG kommt dann nicht in Betracht, wenn damit dem Beschwerdeführer vorläufig eine Rechtsstellung eingeräumt würde, die er vor der Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht besessen hat und folglich auch bei deren Aufhebung nicht besäße. (Vgl auch B 6.10.1976, 2034/76, B 3.3.1978, 78/78 sowie B 30.1.1985, 84/04/0230).

Schlagworte

Nichtvollstreckbare BescheideBegriff der aufschiebenden Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990080004.A02

Im RIS seit

29.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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