RS Vwgh 1990/4/2 90/19/0071

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Veröffentlicht am 02.04.1990
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §7 Abs1;

Rechtssatz

Befindet sich der Dienstnehmer als Pistengerätefahrer in einer Art Bereitschaft, um nach Aufhören von Schneefällen sofort mit der Präparierung der Pisten beginnen zu können, so ist diese Arbeitsbereitschaft als Arbeitszeit anzusehen (Hinweis Cerny, Arbeitszeitrecht 2, S 30).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190071.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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