Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AZG §7 Abs1;Rechtssatz
Befindet sich der Dienstnehmer als Pistengerätefahrer in einer Art Bereitschaft, um nach Aufhören von Schneefällen sofort mit der Präparierung der Pisten beginnen zu können, so ist diese Arbeitsbereitschaft als Arbeitszeit anzusehen (Hinweis Cerny, Arbeitszeitrecht 2, S 30).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190071.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013